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BGH, 30.06.1956 - IV ZR 82/56 |
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- RG, 28.09.1907 - V 5/07
Einreden des Bürgen
Auszug aus BGH, 30.06.1956 - IV ZR 82/56
Verliert der Hauptschuldner diese Rechte, sei es auch dadurch, daß er auf sie verzichtet, dann steht dem Bürgen keine verzögerliche Einrede mehr zu und er kann aus der Bürgschaftsverpflichtung wegen der Hauptschuld in Anspruch genommen werden (RGZ 62, 51 [54]; 66, 332;… BGB RGRK 10. Aufl. § 767 Anm. 4, S. 566; § 768 Anm. 1 und 3. S. 567 f; § 770 Anm. 3 S. 570).Anders als bei dem Recht auf Wandlung kann der Bürge das Minderungsverlangen dann selbst stellen, wenn der Hauptschuldner das Recht auf Wandlung verloren hat (RGZ 66, 332 [335];… BGB RGRK 10. Aufl. § 770 Anm. 4).
- RG, 13.11.1905 - VI 1/05
1. Findet auf ein durch Umwandlung einer schon bestehenden Schuld zustande …
Auszug aus BGH, 30.06.1956 - IV ZR 82/56
Verliert der Hauptschuldner diese Rechte, sei es auch dadurch, daß er auf sie verzichtet, dann steht dem Bürgen keine verzögerliche Einrede mehr zu und er kann aus der Bürgschaftsverpflichtung wegen der Hauptschuld in Anspruch genommen werden (RGZ 62, 51 [54]; 66, 332;… BGB RGRK 10. Aufl. § 767 Anm. 4, S. 566; § 768 Anm. 1 und 3. S. 567 f; § 770 Anm. 3 S. 570).